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   VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16   

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https://dejure.org/2016,15586
VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16 (https://dejure.org/2016,15586)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31.05.2016 - 4-IV-16 (https://dejure.org/2016,15586)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 4-IV-16 (https://dejure.org/2016,15586)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Leipzig, 05.11.2015 - 5 S 161/15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16
    Mit ihrer am 11. Januar 2016 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 5. November 2015 (05 S 161/15).

    Mit Urteil vom 5. November 2015 (05 S 161/15) änderte das Landgericht Leipzig auf die Berufung der Klägerin das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts Leipzig ab und verurteilte die Beschwerdeführerin, an die Klägerin 1.106 EUR nebst Zinsen hieraus zu zahlen.

    Die hiergegen durch die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 23. November 2015 erhobene Anhörungsrüge wies das Landgericht mit Beschluss vom 17. Dezember 2015 (05 S 161/15) als unbegründet zurück.

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 90-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16
    Dabei gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.).

    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 80-IV-06

    Anforderung an die Darlegungspflicht i.R.e. Verfassungsbeschwerde zu etwaigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16
    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16
    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16
    Dabei gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 165-IV-16
    Diesbezüglich hat die Beschwerdeführerin aber die nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde zu stellenden und aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG abzuleitenden Begründungsanforderungen (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 4-IV-16; Beschluss vom 19. Januar 2017 - Vf. 107-IV-16; st. Rspr.) nicht erfüllt.
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 4-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 114-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 4-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 4-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 26-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 4-IV-16; st. Rspr.).
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